Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version: 1.0
Gültig ab: 10.02.2026

zwischen

Korsmann GmbH
Maybachstr. 2, 63322 Rödermark
– nachfolgend Auftragsverarbeiter

und

dem jeweiligen registrierten Nutzer der Plattform
– nachfolgend Verantwortlicher

wird folgender Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen:


1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen.

(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Nutzung der vom Auftragsverarbeiter bereitgestellten Softwarelösung zur technischen Umwandlung und Aufbereitung von Bestell- und Geschäftsdaten (z. B. Konvertierung von Marktplatzdaten in ERP-kompatible Formate).

(3) Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des zugrunde liegenden Nutzungsverhältnisses.


2. Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Art der Verarbeitung umfasst insbesondere:

  • automatisierte Strukturierung und Konvertierung von übermittelten Datensätzen
  • technische Validierung und Formatierung von Geschäftsdaten
  • temporäre Speicherung im Rahmen der Verarbeitungsvorgänge

(2) Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionalitäten.

(3) Eine Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht statt.


3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

(1) Verarbeitete Datenarten können insbesondere sein:

  • Bestelldaten (z. B. Bestellnummer, Datum, Positionen)
  • Rechnungs- und Buchungsdaten
  • Unternehmensbezogene Kundendaten des Verantwortlichen

(2) Kategorien betroffener Personen sind:

  • Kunden des Verantwortlichen
  • Geschäftspartner des Verantwortlichen

4. Pflichten und Rechte des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.

(2) Der Verantwortliche stellt sicher, dass nur solche Daten übermittelt werden, deren Verarbeitung zulässig ist.

(3) Der Verantwortliche bleibt für die Erfüllung der Informationspflichten gemäß DSGVO verantwortlich.


5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.

(2) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(3) Der Auftragsverarbeiter ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.


6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, insbesondere:

  • Zugriffsbeschränkungen auf Datenverarbeitungssysteme
  • Trennung von Kunden- und Mandantendaten
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Regelmäßige Sicherung und Überwachung der Systeme

7. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern erfolgt nur, soweit dies zur technischen Bereitstellung der Software erforderlich ist (z. B. Hosting-Dienstleister innerhalb der EU).

(2) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet sind.


8. Datenverarbeitung außerhalb der EU

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt.


9. Unterstützungsleistungen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im angemessenen Umfang bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 12–22 DSGVO, soweit dies technisch möglich ist und den Vertragszweck betrifft.


10. Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder anonymisiert.


11. Kontrollrechte

Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Datenschutzvorgaben in angemessenem Umfang zu überprüfen.


12. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und den Regelungen des zugrunde liegenden Nutzungsvertrags.


13. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Ende des Auftragsverarbeitungsvertrags – Version 1.0